Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 15.02.2016 - 9 K 5134/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,3733
VG Karlsruhe, 15.02.2016 - 9 K 5134/15 (https://dejure.org/2016,3733)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.02.2016 - 9 K 5134/15 (https://dejure.org/2016,3733)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Februar 2016 - 9 K 5134/15 (https://dejure.org/2016,3733)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,3733) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 4 Abs 5 S 1 Nr 3 StVG, § 4 Abs 5 S 5 StVG, § 65 Abs 3 Nr 2 StVG, § 29 Abs 1 S 2 Nr 3 StVG vom 30.04.2014, § 29 Abs 5 S 1 StVG vom 30.04.2014
    Tilgung von Einträgen über die Entziehung von Fahrerlaubnissen wegen Eignungsmangels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufschiebende Wirkung; Fahrerlaubnis - Entziehung der Fahrerlaubnis; Tattagprinzip; Verkehrszentralregister; Fahreignungsregister; Tilgung und Löschung von Eintragungen; Fristhemmung; Zehnjahresfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2010 - 16 A 884/09

    Antrag auf Zulassung der Berufung hinsichtlich der Tilgung der Entziehung der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.02.2016 - 9 K 5134/15
    8 Die spezielle Tilgungsbestimmung des § 29 Abs. 1 Satz 4 StVG a.F. ist auf Eintragungen über Fahrerlaubnisentziehungen in Folge mangelnder Eignung nicht anzuwenden (i.E. auch Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, § 29 StVG Rn. 5; Janker, in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl. 2014, § 29a StVG a.F. Rn. 12; a.A. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.07.2010 - 16 A 884/09 -, NZV 2011, 103 hinsichtlich der Parallelproblematik bei der Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe).

    Diese historisch-teleologische Auslegung, der bei zeitlich neuen Regelungen erhebliche Bedeutung beizumessen ist (vgl. nur BVerfG, Plenumsbeschluss vom 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79 -, BVerfGE 54, 277 [297]), findet in Wortlaut und Systematik des § 29 Abs. 1 Satz 4 StVG a.F. auch seinen hinlänglichen Ausdruck (a.A. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.07.2010 - 16 A 884/09 -, NZV 2011, 103).

    Dass der Gesetzgeber - was die Kammer nicht in Abrede stellt - seinen Willen durch alternative Formulierungen in unmissverständlicher Weise hätte zum Ausdruck bringen können (vgl. hierzu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.07.2010 - 16 A 884/09 -, a.a.O. mit Formulierungsbeispielen), steht der gefundenen Auslegung nicht entgegen.

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.02.2016 - 9 K 5134/15
    Diese historisch-teleologische Auslegung, der bei zeitlich neuen Regelungen erhebliche Bedeutung beizumessen ist (vgl. nur BVerfG, Plenumsbeschluss vom 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79 -, BVerfGE 54, 277 [297]), findet in Wortlaut und Systematik des § 29 Abs. 1 Satz 4 StVG a.F. auch seinen hinlänglichen Ausdruck (a.A. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.07.2010 - 16 A 884/09 -, NZV 2011, 103).

    Denn diese darf sich nicht einen idealen Gesetzgeber zum Maßstab machen, sondern hat im Rahmen des methodisch Vertretbaren auch bei der Auslegung sprachlich ungenau gefasster Normen dem gesetzgeberischen Willen Geltung zu verschaffen (vgl. BVerfG, Plenumsbeschluss vom 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79 -, a.a.O., S. 297 f.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht